Bilche - Siebenschläfer, Gartenschläfer und Haselmäuse

Alle "Schläfer" (Sieben-, Garten- und Baumschläfer, Haselmaus) gelten nach dem Bundesnaturschutzgesetz vom 25.03.2002 (BNatSchGNeuregG) § 42 bzw. nach der Artenschutzverordnung (ArtSchV) § 1 Satz 1 als besonders geschützt.

Zusätzlich sind die Haselmaus und der Baumschläfer in der FFH Richtlinie Anhang IV gelistet, das bedeutet sie stehen unter besonderem Rechtsschutz der EU.

 

Erstversorgung

  • bitte warm halten, mittels umwickelter Wärmeflasche oder Heizkissen (Vorsicht - nicht zu warm - Gefahr der Dehydrierung), im Notfall geht auch eine mit Handtuch umwickelte PEP Flasche gefüllt mit warmen Wasser
  • Fliegeneier, Maden sollten sofort entfernt werden, Flöhe und Zecken sollten abgesammelt werden - auf keinen Fall ohne Rücksprache Parasitenmittel benutzen!
  • Das Tier unbedingt bis zur Übergabe an einen ruhigen Ort gesichert unterbringen,  Kontakt mit Kindern oder Haustieren bitte unbedingt vermeiden!
  • sollte sich die Übergabe zeitlich sehr verzögern geht als Notlösung geht erstmal warmes Wasser vorsichtig tropfenweise ans Mäulchen geben, VORSICHT - nicht in die Nasenlöcher!
  • ACHTUNG - Flüssigkeit darf nur erwärmten Tieren gegeben werden!
  • Jungtiere die bereits 3-4 Wochen alt sind kann man bis zur Übergabe Babyobstbrei aus dem Glas zufüttern, besonders beliebt sind Apfel u. Banane, Früchte mit Babykeks, Möhrenbrei usw. sollte das Tier nicht selbstständig Nahrung zu sich nehmen, kann der Brei auch mit der Einwegspritze aufgezogen und so verfüttert werden, Aufzuchtsmilch muss aber weiter angeboten werden
  • erwachsene Bilche fressen heimisches Obst, Nüsse, Möhren, Beeren, Sonnenblumenkerne, Haselnüsse und brauchen natürlich Wasser

Unterbringung bis zur Übergabe

 

  • Jungtiere in einem Alter bis zu 3 -4 Wochen bitte in einer kuschligen Tasche oder einem Handtuchnest warm unterbingen
  • ältere aktive Jungtiere oder Alttiere in einem engmaschigen Metallkäfig unterbingen, Karton wird durchgebissen

Um das ungefähre Alter des Tieres der Pflegeperson bereits telefonisch durchgeben zu können, sind hier einige markante Entwicklungsschritte des Bilchjunge aufgeführt:

 

  • bei der Geburt wieden sie ca. 1 - 2 gr und sind nackt
  • nach 5 Tagen wiegen sie ca. 5 - 6 gr.
  • mit 9 Tagen wiegen sie ca. 9 - 10 gr.
  • ab einem Alter von ca. 10 Tagen trennen sich die Finger u. Zehen
  • mit ca. 12 Tagen brechen die Schneidezähne durch, sie laufen etwas und die Gehörgänge sind offen
  • mit 16 Tagen haben sie einen dichten Pelz
  • mit ca. 21 Tagen öffnen sich die Augen, sie wiegen ca. 19 gr. und langsam nehmen sie die erste feste Nahrung zu sich
  • mit 30 Tagen wird das Säugen weniger, sie verlassen erstmals das Nest
  • mit 33 Tagen können sie gut klettern, nun wiegen sie so um die 30 gr.
  • mit 46 Tagen wird der Schwanz buschiger, die Backenzähne brechen durch , das Gewicht beträgt ca 50 gr.
  • mit ca 60 Tagen wiegen sie so um die 80 gr. und haben eine Länge von 12 cm, die Schwanzlänge beträgt ca. 12 cm

 

Die Angabe des Alters ist wichtig, damit entsprechende Ratschläge zur Fütterung und Pflege gegeben werden können, falls sich die Übergabe an die Pflegeperson zeitlich verzögert.

Achtung!

Nochmal die Bitte:

Wildtiere gehören unbedingt schnellstmöglich in fachmännische Hände. Lässt man sich zuviel Zeit oder versucht es selbst bedeutet dies meist den Tod des Tieres.

Das Jungtier auf dem Bild wurde vom Finder 3 Tage lang nur mit "Wasser Zucker Lösung" gefüttert bis wir kontaktiert wurden - es ist qualvoll verhungert.