Überwinterung - Hornisse und Co
Da wir heute eine Anfrage diesbezüglich erhielten - hier ein paar Hinweise wie man sich am besten verhält wenn man jetzt im Winter eine Wespe oder Hornisse im Zimmer findet.
!!! Bei den nachfolgenden Tipps bitte immer beachten, auch träge Tiere können stechen!!!
Allergiker etc. können sich auch gern an einen Fachmann wenden - dieser Link bietet die Möglichkeit einen Fachmann
in seiner Umgebung zu finden der dann gern bei Fragen oder Problemen weiterhilft.
Manchmal kann es passieren, dass man sich durch Kaminholz oder ins Haus gestellte überwinternde Pflanzen eine Wespen- oder Hornissenkönigin ins Zimmer holt, die dann bei den warmen
Innentemperaturen aus ihrer sogenannten Diapause erwacht.
Da sie durch das Aufwachen viel Energie verbraucht hat und auch ein Aussetzen bei den kalten Temperaturen den Tod des Tieres bedeuten würde, kann man selbst eine Überwinterung des Tieres
versuchen. Als Erste Hilfe Maßnahme nach dem versehentlichen Aufwachen kann man dem noch trägen Tier etwas verdünnten Honig oder Zuckerwasser anbieten.
Danach kann man die Königin wieder in die Winterstarre bringen.
Dazu am besten das Tier in einem kühlen Raum „runterkühlen“, sie wird dann träge – kann aber noch stechen – also Vorsicht!
Dann sucht man sich einen kleinen Behälter (Holzschachtel, Blechdose oä) füllt diesen mit Heu, Stroh oder Holzwolle (kein Papier o. Pappe nehmen, da dies die Feuchtigkeit aus der Umgebung
aufnimmt und das Tier in der Starre unter Umständen anfangen kann zu schimmeln) und legt das Tier rein. Solange sie noch nicht vollständig starrt muss ein Deckel drauf gelegt werden, den kann man
aber nach 1-2 Tagen abnehmen oder aber man macht einen Schlitz in den Behälter aus dem das Tier dann im Frühjahr selbstständig entweichen kann.
Den Behälter positioniert man dann an einen kühlen Ort (leichter Frost ist nicht schlimm) zB Gartenhäuschen, nicht isolierter Dachboden, Scheune oder Schuppen, auch eine geschützte Stelle auf dem
Balkon geht – auf keinen Fall darf der Behälter Regen ausgesetzt sein.
In einer Ruhestellung verharrend bleibt sie so bis zum Frühjahr in dem Behälter und sollte dann die Möglichkeit haben durch ein offenes Fenster o. eine Tür ins Freie fliegen zu können.
Hornissen und Wespen sind übrigens gemäß dem BNatSchG und BArtSchG als besonders geschützt eingestuft und dürfen weder verletzt noch getötet werden.